16.12.2009
Nutzungsprofile im Web oft unzulässig
Die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden untersuchen Analyseverfahren
Die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für Unternehmen in Deutschland, der sogenannte Düsseldorfer Kreis, hat am 27.11.2009 dargelegt, dass die Erstellung von Nutzungsprofilen auf vielen Websites gegen das Telemediengesetz verstößt. Beim Einsatz von Google Analytics oder anderen Analyseverfahren müssen nämlich insbesondere folgende Punkte sichergestellt sein:
- Nutzungsprofile dürfen ohne explizite Zustimmung der Surfer nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse gilt dabei nicht als Pseudonym. Deshalb ist also die Nutzung der vollständigen IP-Adresse zum Beispiel für eine Geolokalisierung nur mit expliziter Einwilligung der Nutzer zulässig.
- Jedem Internet-Nutzer ist die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen.
- Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in der Datenschutzerklärung ihrer Website hinweisen.
Die vollständige Verlautbarung der Aufsichtsbehörden finden Sie hier.
Pallas bietet seinen Kunden gesetzeskonforme Nutzungsstatistiken durch Anonymisierung der IP-Adressen in den Logfiles der Webserver.
Weitere Informationen:
Pallas GmbH
Dr. Kurt Brand
Hermülheimer Str. 10
50321 Brühl
Tel.: 02232-1896-0
Fax: 02232-1896-29
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